L17-Führerschein

Du willst nicht bis zum 18. Geburtstag warten? Mache den Führerschein schon früher und sei mit 17 mobil in Innsbruck. Die Ausbildung kann schon mit 15,5 Jahren begonnen werden.
Damit wir den Führerscheinantrag für dich bei der Behörde stellen können, benötigen wir Folgendes:

  • Pass (Kopie)
  • Meldezettel (Kopie)
  • 1 EU-Passfoto
  • Ärztliches Gutachten der Führerscheinuntersuchung (spätestens am Freitag der 1. Kurswoche im Büro abgeben), Kosten: € 35,00.
    Jeden Dienstag um 18:45 ist ein Arzt bei uns im Haus.
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Lern-CD € 40,00

Prüfungsanmeldung ist immer montags für den darauf folgenden Montag! Ausweispflicht! Die Theorieprüfung findet immer montags statt, die praktische Prüfung ebenfalls immer montags (Uhrzeit ist mittwochs in der Fahrschule zu erfragen).

Theorieausbildung

Der Theoriekurs findet von Montag bis Donnerstag statt. Du kannst im Rahmen unseres Kursprogramms zwischen zwei Arten von Kursen wählen:

2-Wochen-Kurs

1. Woche: 16:00 – 17:40 und 18:00 – 19:40
2. Woche: 16:00 – 17:40 und 18:00 – 19:40

4-Wochen-Kurs

Variante 1
1.-4. Woche jeweils 16:00-17:40

Variante 2
1.-4. Woche jeweils 18:00-19:40

Infos zum L17

Hier findest du einige Informationen zum L-17-Führerschein:

Schritte bis zum L17-Führerschein
  • 32 Einheiten Theoriekurs
  • 12 Fahrstunden
  • Theorieprüfung
  • 1000km Praxis – begleitende Schulung
  • 1000km Praxis – begleitende Schulung
  • 1000km Praxis – Perfektionsschulung
  • Nach mind. 3000 gefahrenen km: Praxisprüfung

Für diesen Teil hast du nur 18 Monate Zeit, falls du diese Frist nicht einhalten kannst musst du die Theoretische Prüfung wiederholen.

Ausbildungsfahrten: Voraussetzungen und Ablauf

Der Begleiter muss seit mindestens 7 Jahren eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzen, während der letzten 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und in dieser Zeit nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.

  • Führerschein + Zulassungsbescheinigung der Behörde vorweisen.
  • Für die Bearbeitung des Antrages wird ein Ausbildungsfahrten-Bescheid ausgestellt.
  • Das Kraftfahrzeug muss mit einer Tafel „L17″ und „Ausbildungsfahrt“ gekennzeichnet sein.
  • Schulungen vor und zwischen den Ausbildungsfahrten sind bei der Fahrschule zu besuchen:
  • Jede Ausbildungsfahrt ist in das Fahrtenprotokoll einzutragen. Es ist wahrheitsgetreu zu führen und bei den Schulungen der Fahrschule vorzulegen.
  • Nach Abschluss dieser Ausbildung kann mit dem 17. Geburtstag abgelegt werden und der Bewerber bekommt einen Führerschein für die Klasse BV ausgestellt.

L17 und andere Lenkberechtigungen

Du willst zusammen mit dem L17 weitere Lenkberechtigungen erwerben? Hier findest du Informationen dazu:

A1 mit L17

Der Führerschein A1 berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit maximal 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 0,1 kW/kg.

  • Start der theoretischen Ausbildung für L17 und A1 mit frühestens 15,5 Jahren
  • Unmittelbar nach Kursende ist es möglich beide theoretische Prüfungen abzulegen
  • Die praktische Prüfung für A1 ist nach dem 16. Geburtstag möglich
  • Die praktische Prüfung für L17 erst nach dem 17. Geburtstag

ACHTUNG auf die Gültigkeit des Arztgutachtens (max. 18 Monate)
ACHTUNG auf die Gültigkeit der Theorieprüfung (max. 18 Monate)

A2 mit L17

Der Führerschein A2 berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit maximal 35 kW und nicht mehr als 0,2 kW/kg.

  • Start der theoretischen Ausbildung für L17 und A1 mit frühestens 16 Jahren
  • Die praktische Prüfung für A2 ist nach dem 18. Geburtstag möglich.
  • Die praktische Prüfung für L17 ist nach dem 17. Geburtstag möglich.

ACHTUNG auf die Gültigkeit des Arztgutachtens (max. 18 Monate)
ACHTUNG auf die Gültigkeit der Theorieprüfung (max. 18 Monate)

Code 96 mit L17

Der Code 96 berechtigt zum Ziehen von Anhängern, Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte max. 4250 kg. Er kann gemeinsam mit dem L17-Führerschein erworben werden.
Ausbildung wie Führerschein BE:

  • 3 UE theoretischer Schulung
  • 4 UE praktische Ausbildung

Keine Prüfungen notwendig! Mit dem 18. Geburtstag kann die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden und die Lenkberechtigung auf BE ergänzt werden.

ACHTUNG auf die Dauer des Arztgutachtens.

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Jederzeitige Unterstützung

Wir sind dein Partner auf dem Weg zum Führerschein und stehen immer hinter dir.

Teilzahlung möglich

Du hast nicht so viel Geld auf einmal? Kein Problem, bei uns kannst du den Führerschein auch in kleine Raten zahlen.

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